Die Ombudsstelle wurde einstimmig eingeführt, der bisherige Ombudsmann Anton Frauenfelder wurde mit 26 zu 10 Stimmen durch die kantonale Ombudsstelle ersetzt.

Auch die Grüne Fraktion sagt klar ja zu einer eigenen, kommunalen Ombudsstelle, wegen den genannten Vorteilen, die ich nicht alle wiederholen will.

In meinem Votum möchte ich aber noch auf etwas eingehen, das mir sehr wichtig scheint. Die verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung sind mehrheitlich bestrebt, möglichst gute Arbeit zu leisten, die Kunden (die Bewohnerinnen und Bewohner von Dübendorf) so gut wie möglich zu bedienen und zu unterstützen. Gemäss den bisherigen Berichten des Ombudsmannes gelingt ihr das auch sehr gut. Allen, ausser offenbar der Abteilung Soziales. Dort ortete der Ombudsmann immer wieder Handlungsbedarf.

Ja, richtig, es ist nicht die erste Aufgabe des Ombudsmannes, die Verwaltung zu beraten. In erster Linie ist er dazu da, die Leute, die ihn aufsuchen, zu beraten und ihnen aufzuzeigen, wie sie mit ihrem Problem umgehen können. Hilfe zur Selbsthilfe also.

Aber er kann in seinen Berichten Empfehlungen abgeben zuhanden des Stadtrates, respektive zuhanden der Sozialbehörde und der Abteilung Soziales. Was er auch getan hat.

Beispielsweise hat er empfohlen, das Personal weiterzubilden im Umgang mit schwierigen Menschen und einen Verhaltenskodex zu erarbeiten. Oder er hat empfohlen, das Angebot der persönlichen Hilfe zu definieren und zu kommunizieren. Oder er hat auf die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Schule und der Landeskirchen hingewiesen. Oder er weist auf die Problematik von unangemeldeten Hausbesuchen hin und empfiehlt, einen Prozessablauf zu erstellen.

Aus meiner Sicht sind diese Hinweise, die von einer aussenstehenden, neutralen Person kommen, Gold wert. Der Ombudsmann hat vertieften Einblick in unsere Verwaltung und kann so aufzeigen, wo Verbesserungspotenzial liegt. Das hat er in seinen Berichten auch getan – sehr moderat und fair formuliert.

Eine kantonale Ombudsstelle wird nicht so nah am Geschehen sein, ist meine Befürchtung. Ihr unterstehen sämtliche Behörden des Kantons, die 12 Bezirke, sowie 14 Gemeinden. Da bleibt keine Zeit, um sich vertieft mit den Problemen unserer Bevölkerung zu befassen und Vorschläge zu erarbeiten.

Wir hingegen können uns direkt austauschen mit unserem Ombudsmann und können seine Empfehlungen zu unserem Vorteil nutzen! Diese Chance müssen wir packen!

Im Jahresbericht 2018 der Ombudsfrau der Stadt Zürich habe ich gelesen, dass sie vermehrt Anfragen aus den Reihen des städtischen Personals hatte. Sie schreibt dazu: «Die Ombudsstelle erhält bei jedem Personalgeschäft einen vertieften Einblick in das «Innenleben» des Verwaltungsalltags, in die Mechanismen und Abläufe, die gelebte Kultur, das vorhandene Wissen und die Anwendung der personalrechtlichen Bestimmungen und namentlich in das Führungsverhalten der Vorgesetzten und Verantwortlichen der verschiedenen Stufen. Dieses Wissen ergänzt die Erkenntnisse und Erfahrungen, die sie (die Ombudsstelle) aus der Fallführung zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gewinnt.»

Die Ombudsfrau ortet Probleme in vielen Fällen bei der Personalführung und beschreibt, wie bei einer ersten Kontaktaufnahme ihrerseits mit Vorgesetzten oft defensives und zurückweisendes Verhalten vorherrsche. Wenn aber ein Dialog zustande käme, lasse sich meist eine für alle Beteiligten angemessene und befriedigende Lösung finden.

Wird eine kantonale Ombudsstelle solche intensiven Auseinandersetzungen führen können? Im Jahresbericht 2018 des kantonalen Ombudsmannes habe ich auf jeden Fall nichts dergleichen gefunden.

Aus diesen Gründen ist es für mich darum klar, für eine gemeindeeigene Ombudsstelle zu stimmen. Tun wir das nicht, vergeben wir eine Chance auf eine Qualitätsverbesserung unseres Sozialamtes. Und das wäre dringend nötig.

Ich möchte hiermit den Antrag stellen auf eine Abstimmung unter Namensaufrauf.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne