Am 14. Juni des vergangenen Jahres nahmen über 100 Dübendorferinnen am Frauenstreik-Znüni auf dem Stadthausplatz teil. Sie hielten ihre konkreten Forderungen bezüglich Gleichberechtigung ihres Geschlechts auf Papier fest und übergaben diese dem Stadtpräsidenten. Anlässlich des Weltfrauentags 2020 sollen diese nun via Gemeinderat den Weg in die Politik finden.

Eine dieser Forderungen betraf den Kampf gegen die Lohnungleichheit von Frauen und die damit verbundene Diskriminierung im Berufsleben. Im Jahr 2016 verdienten erwerbstätige Frauen in der Schweiz durchschnittlich 18 % weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Lohngleichheit und Transparenz stehen für Fairness des Arbeitgebers und sind damit auch ein Faktor für die Attraktivität der Anstellungsbedingungen.

Dem Geschäftsbericht 2016 der Stadt Dübendorf ist zu entnehmen, dass der damalige Verwaltungsausschuss einen Bericht über die Lohngleichheit innerhalb der Stadtverwaltung in Auftrag gab. Resultate dieser Untersuchung wurden allerdings nicht aufgeführt. Im Kurzbericht des Monitorings Lohngleichheit 2016-2018, das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Auftrag gegeben wurde, ist festgehalten, dass Dübendorf die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor nicht unterzeichnet hat. Gleichzeitig wird aber erwähnt, dass Dübendorf die Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen plant.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie fiel das Fazit des oben erwähnten Berichtes aus dem Jahr 2016 aus?
  2. Kann der Bericht (evtl. in Auszügen) veröffentlicht werden? Oder gibt es andere Dokumente dazu, die der Stadtrat publizieren könnte?
  3. Gab es seit Bekanntwerden dieser Ergebnisse Bestrebungen respektive Veränderungen bezüglich allfälliger Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau? Wie sieht der aktuelle Stand aus?
  4. Weshalb hat Dübendorf die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor nicht unterzeichnet?
  5. Wie stellt sich der Stadtrat dazu, dies nachzuholen?
  6. Wie weit ist die Stadt Dübendorf beider Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen?
  7. Wie funktionieren diese Kontrollmechanismen konkret?

Brigitt KastFlavia Sutter, Gemeinderätinnen Grüne

Sie können die Interpellation hier herunterladen.