Sozialamt, Sozialbehörde, Sozialhilfe, Abteilung Soziales. Diese Begriffe tauchen in der öffentlichen Berichterstattung immer wieder auf, werden aber kaum erklärt und oft sogar verwechselt. Das schafft Verwirrung, da die Begriffe ähnlich klingen und in unterschiedlichem Umfang miteinander verkettet sind. Es folgt ein Erklärungsversuch:

Sozialbehörde

Die Sozialbehörde ist eine fünfköpfige Kommission mit eigener Verwaltungsbefugnis. Der für das Sozialwesen zuständige Stadtrat (Sozialvorstand) ist von Amtes wegen zugleich Präsident der Sozialbehörde. Die übrigen vier Mitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt und dürfen kein anderes politisches Amt in der Gemeinde (Gemeinderat, Schulpflege etc.) bekleiden. Üblicherweise gehören sie einer Partei an. Aktuell setzt sich die Sozialbehörde wie folgt zusammen:

  • Jacqueline Hofer
    • Präsidentin
    • SVP
    • Im Amt seit 2018
    • Weitere Mandate: Stadträtin (Sozialvorstand), Kantonsrätin
  • Regula Zeier
    • Vize-Präsidentin
    • CVP
    • Im Amt seit 1996
  • Caroline Albrecht
  • Simon Umbricht
    • Vertreter der Sozialbehörde in der städtischen Pensionskasse
    • SVP
    • Im Amt seit 2018
  • David Siems
    • Grüne (nominiert durch SP)
    • Im Amt seit 2020
Grafik: Kräfteverhältnis in der Sozialbehörde Dübendorf

Grafik: Kräfteverhältnis in der Sozialbehörde Dübendorf

Grafik: Kräfteverhältnis im Gemeinderat Dübendorf

Grafik: Kräfteverhältnis im Gemeinderat Dübendorf

Die Mitglieder der Sozialbehörde sind also gewählte Politiker*innen und bilden die erstinstanzliche Aufsicht über folgende Bereiche:

  • Alters- und Spitexzentrum (inkl. Personalwesen)
  • Sozialhilfe (exkl. Personalwesen)
  • Asylbetreuung (an ORS AG ausgelagert)
  • Bewirtschaftung Asyl- und Notunterkünfte

Die Aufgaben der Sozialbehörde werden in ihrer Geschäftsordnung genauer beschrieben.

Wichtig: Die Sozialbehörde wird zwar vom Gemeinderat gewählt und von einem Mitglied des Stadtrates präsidiert, untersteht aufsichtsrechtlich aber dem Bezirksrat.

Abteilung Soziales

Der Abteilung Soziales steht ein Abteilungsleiter vor, der zugleich Sekretär der Sozialbehörde ist. Es handelt sich im Gegensatz zu den Mitgliedern der Sozialbehörde um einen städtischen Angestellten. Der Abteilung Soziales unterstehen folgende Bereiche:

  • Asylkoordination
  • Berufsbeistandschaft (früher Vormundschaft)
  • Sozialhilfe
  • Sozialversicherungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV)

Sozialhilfe / Sozialamt

Die Sozialhilfe ist im Sozialamt an der Bettlistrasse 22 einquartiert und untersteht der Abteilung Soziales und der Aufsicht der Sozialbehörde. Die Aufgaben der Sozialhilfe umfassen:

  • Wirtschaftliche Hilfe nach kantonalem Recht
  • Persönliche Hilfe
  • Arbeitsvermittlung

Wichtige Rechtsgrundlagen der Sozialhilfe sind:

Weitere Akteure

  • RGB-Consulting AG empfahl der Stadt aus dem Zweckverband SDBU auszutreten und vermittelt seit 2014 Springer für die Abteilung Soziales, insbesondere für den Bereich Berufsbeistandschaft. Es handelt sich um ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.
  • ORS Service AG betreut seit 2013 im Auftrag der Sozialbehörde die Asylsuchenden von Dübendorf. Es handelt sich um ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.
  • SDBU ist der Zweckverband für Soziale Dienste im Bezirk Uster, der bis 2009 die Berufsbeistandschaften von Dübendorf betreute.
  • SKOS ist die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, ein nationaler Fachverband. Mitglieder der SKOS sind alle Kantone, viele Gemeinden, verschiedene Bundesämter und private Organisationen. Sie gibt Richtlinien zur Sozialhilfe heraus, welche unter anderem im ganzen Kanton Zürich verbindlich sind. Die Sozialbehörde Dübendorf ist 2013 aus der SKOS ausgetreten.