Sehr geehrter Herr Ratspräsident

Nachdem nun der Sozialbericht veröffentlicht wurde, sind verschiedene Massnahmen ergriffen worden. lm finanziellen Bereich (Klärung der Springerkosten) und im personellen Umfeld (neue Leitung und neue Mitarbeiter) hat und whd sich einiges ändern. Die Anfrage der Fraktion Die Mitte/EVP betrifft die hilfesuchenden Menschen, die in den letzten Jahren beim Sozialamt keine Hilfe erhalten haben. Zum einen keine adäquate Lebensberatung und zum anderen keine finanziellen Mittel, obwohl eindeutig eine Notlage bestand.

Fragen

EVP/Mitte: Sind dem Sozialamt die Personen bekannt, welche in der Vergangenheit keine adäquate Hilfe bekommen haben?

Stadtrat: Die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehenden Personen sind dem Bereich Sozialhilfe bekannt. Dies sowohl bezogen auf die Vergangenheit als auch auf die Gegenwart. Bezüglich Personen, welche vor Oktober 2020 um persönliche Hilfe nachgesucht haben, kann nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden, dass alle bekannt sind.

EVP/Mitte: Wenn ja, sfehf das Sozialamt in Kontakt mit diesen Personen?

Stadtrat: Soweit weiterhin ein Anspruch auf wirtschaftliche und/oder persönliche Hilfe gegeben ist, bestehen regelmässige Kontakte mit diesen Personen. Keine Kontakte bestehen zu Personen, welche sich wirtschaftlich verselbständigen konnten oder bei welchen infolge Wegzugs ein Fallabschluss vorzunehmen war.

EVP/Mitte: Wenn nein, wie gedenkt das Sozialamt diese Personen ausfindig zu machen?

Stadtrat: Es ist nicht vorgesehen, nach Personen zu suchen, welche im Zeitraum vor November 2020 um persönliche Hilfe nachgesucht haben und möglicherweise keine Beratung bzw. Triagierung an eine andere Fachstelle erhalten haben.

EVP/Mitte: lst eine Wiedergutmachung bzw. spezielle Betreuung für die betroffenen Personen vorgesehen?

Stadtrat: Dies ist bereits der Fall. Seit Oktober 2020 hat die Bereichsleitung zusammen mit den Mitarbeitenden im Bereich Sozialhilfe einen grossen Effort geleistet, die teilweise verloren gegangene Vertrauensebene in der Zusammenarbeit mit den hilfesuchenden Personen wiederherzustellen. Zudem wurden die Unterstützungsfälle überprüft, im Bedarfsfall notwendige Korrekturen und Anpassungen vorgenommen. Auch von den Mitgliedern der Sozialbehörde, war ein grosser Einsatz verlangt, da nebst Neuanträgen und ordentlichen Revisionen auch ausserordentliche Revisionen und Fallabschlussanträge zu prüfen und zu verabschieden waren. Eine – gemessen am Normverlauf einer Unterstützung – spezielle Betreuung ist vereinzelt bis heute noch erforderlich. So bspw. bei erneut auf Sozialhilfe angewiesenen Personen (sog. Wiederkehrern). Aber auch, weil verhältnismässige Anforderungen – möglicherweise bedingt durch die Ereignisse in der Vergangenheit – e!.ne Klärung von Vorwürfen erforderlich machen, bevor der reguläre Abklärungs- oder Uberprüfungsprozess weitergefü hrt werden kann.

EVP/Mitte: Welche Art von Wiedergutmachung könnte sich der Stadtrat vorstellen?

Stadtrat: Die Zielsetzung war und ist die fachkompetente und gesetzeskonforme Unterstützung von Personen, welche im Sinn des Sozialhilfegesetzes bedürftig sind. Hierfür wurden bereits und werden weiterhin Anstrengungen unternommen und Ressourcen eingesetzt. Einerseits sind die aktuell aktiven Unterstützungsfälle zu führen und ggfs. sauber abzuschliessen. Andererseits waren und werden möglicherweise weitere inaktive Unterstützungsfälle zu überprüfen sein. Hinzu kommen die geführten und vereinzelt auch in der Zukunft zu führenden Gespräche zur Klärung von erhobenen Vorwürfen, wobei auch hierfür eine seriöse Prüfung der Unterlagen bzw. Akten unabdingbar ist.

EVP/Mitte: Wenn zur Zeit nicht vorgesehen ist, wie gedenkt der Stadtrat den betroffenen Personen zu helfen?

Stadtrat: ln Berücksichtigung

  1. der gesetzlichen Anforderungen an die Eröffnung und Führung eines Unterstützungsfalls in fachlicher und administrativer Hinsicht,
  2. der Unmöglichkeit, über die bereits getroffenen Massnahmen hinausgehend eine weitergehende Aufarbeitung innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorzunehmen,

kann sich der Stadtrat die Festlegung eines jährlichen Betrags von maximal Fr. 10 000.00 vorstellen, mit welchem die Möglichkeit geschaffen wird, in begründeten Fällen einmalig eine betragsmässig limitierte finanzielle Hilfeleistung an Personen ausserhalb der Richtlinien der öffentlichen Sozialhilfe zu leisten.

Dies wäre eine Massnahme zu Gunsten von Personen mit Wohnsitz in Dübendorf, welchen nach geeigneter Prüfung mit einer Einmalleistung geholfen und der Gang zur Sozialhilfe erspart werden könnte. Diese Personen müssten sich nicht in den Prozess einer regulären Antragsstellung auf Sozialhilfe begeben, was jeweils auch für die Gesuchstellenden einen nicht zu unterschätzenden administrativen Aufwand bedeutet.

Es wäre jedoch auch eine Massnahme zu Gunsten der Mitarbeitenden, welche in den noch zu definierenden Einzelfällen ebenfalls Entlastung erfahren würden.

EVP/Mitte: ln welchem Zeitraum ist eine Wiedergutmachung oder Hilfestellung angedacht?

Stadtrat: Der Stadtrat kann sich einen solchen jährlichen Betrag zur unbürokratischen finanziellen Hilfeleistung ausserhalb der Richtlinien der öffentlichen Sozialhilfe an Personen mit Wohnsitz in Dübendorf per 2023 vorstellen. Dies nach Ausarbeitung und Festlegung der notwendigen Vorgaben zur Sicherstellung sachgerechter und pro Person einmaliger Verwendung sowie notwendigen Kontrollen und vorderhand zeitlich befristet auf maximalvier Jahre.

EVP/Mitte: In welchem Rahmen gedenkt der Stadtrat über diese Massnahmen zu berichten?

Stadtrat: Die Berichterstattung würde erstmals mit Abnahme von Rechnung und Geschäftsbericht 2023 erfolgen.

Tanja Boesch, Gemeinderätin EVP, Patrick Schärli, Gemeinderat die Mitte