Uster, 15. Mai 2022. – Die Grünen Bezirk Uster begrüssen das deutliche Ja zur Rechtsformänderung des Spitals Usters. Die Stimmberechtigten der zehn Zweckverbandsgemeinden bekennen sich damit klar zum Erhalt des Spitals. Der Zürcher Regierungsrat tut gut daran, dem Spital Uster mit der Spitalplanung 2023 definitive und unbefristete Leistungsaufträge zu erteilen.

Die Stimmbürgerinnen haben sich heute sehr deutlich für die Rechtsformänderung des Spitals Uster ausgesprochen. Auch die Grünen haben diese befürwortet. Für sie war ausschlaggebend, dass die jetzige Abstimmungsvorlage gegenüber 2015 wesentliche Verbesserungen enthielt: So werden die Gemeinden in der Aktiengesellschaft mindestens 60% der Aktien halten und damit auch die strategische Ausrichtung des Spitals massgeblich beeinflussen können. Private dagegen werden nicht mehr als einen Fünftel der Aktien besitzen können. Auch eine Dividendenausschüttung ist erst ab einer Eigenkapitalquote von 40% vorgesehen. Weil die aktuelle Eigenkapitalquote des Spitals Uster noch deutlich darunter liegt, werden bis auf Weiteres keine Dividenden ausgeschüttet werden können. Die Aktiengesellschaft garantiert dem Spital Uster eine stabile Trägerschaft, was in er aktuell anspruchsvollen Situation besonders wichtig ist.

Für die Grünen kommt das deutliche Ja zur Rechtsformänderung einem klaren Bekenntnis zum Spital Uster gleich. Das ist angesichts der unsicheren Situation im Zusammenhang mit der regierungsrätlichen Spitalplanung 2023 sehr wertvoll. Das Spital Uster gehört zu den mittelgrossen Spitälern im Kanton Zürich. Es trägt damit wesentlich zur gesamtkantonalen Patientenversorgung bei. Für die Region ist das Spital Uster zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung unverzichtbar. Der Zürcher Regierungsrat muss mit seiner Spitalplanung 2023 das Spital Uster deshalb zwingend erhalten. Definitive und unbefristete Leistungsaufträge sind dafür unerlässlich.

Für mehr Informationen:

Sergio Zanchi, Präsident Grüne Stadt und Bezirk Uster, 077 400 93 47