Bei Zuschriften aus verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung ist uns aufgefallen, dass bei Paaren oft nur der Mann angeschrieben wird.

Hier einige Beispiele:
  • Entsorgungskarte Tiefbauamt: Bei Paaren ist sie nur an den Mann adressiert. Eine Einwohnerin hat sich darüber geärgert und dem Tiefbauamt einen Brief geschrieben hat. In der Antwort stand, dass die Post jeweils an den «Haushaltvorstand» gehe.
  • Beantragung von Identitätskarten für Kinder: Eine Mutter musste im Stadthaus beim Bestellen der IDs für ihre Kinder einen Brief unterschreiben, der nicht an sie, sondern an ihren Mann gerichtet war. Der Umschlag mit den Karten, die nach Hause geschickt wurden, war dann auch an ihren Mann adressiert.
  • Einbürgerungsverfahren: Wenn sich ein Paar gleichzeitig gemeinsam im Einbürgerungsverfahren befindet, ist ein Teil der Post von der Stadtverwaltung nur an den Mann adressiert.

Kürzlich wurde die Parteienwerbung für die Kommunalwahlen verschickt, auf diesem Umschlag waren bei Paaren die Namen von Frau und Mann angegeben. Offenbar ist es für die Verwaltung also administrativ möglich, beide Namen aufzuführen.

Ich bin der Meinung, dass eine moderne Stadtverwaltung, die Frau und Mann als gleichberechtigt betrachtet, darauf achten sollte, dies bei den Zuschriften sichtbar zu machen. Dass der Ehemann als «Haushaltvorstand» bezeichnet wird, ist hoffnungslos altmodisch.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

Grüne: Gibt es auf der Verwaltung eine Vorgabe, wie Post an Einwohnerinnen und Einwohner adressiert wird?

Stadtrat: Schriftstücke per Post werden grundsätzlich mit folgenden Angaben an die direkt betroffene(n) Person(en) adressiert: Anrede, Vorname, Name, Adresse, PLZ und Ort.

Grüne: Findet der Stadtrat auch, dass jeweils Frau und Mann angeschrieben werden sollten, wenn es beide betrifft?

Stadtrat: Ja.

Grüne: Wenn ja, was unternimmt der Stadtrat, dass dies angepasst wird? Wie definiert der Stadtrat den Ausdruck «Haushaltvorstand» und mit welcher Begründung?

Stadtrat: lm Einwohnerregister der Stadt Dübendorf muss aus systemtechnischen Gründen jede Person entweder in die Kategorie „Haushaltsvorsteher“ oder „Mitglied eines Haushalts“ zugewiesen werden. Diese Definition basiert nicht auf gesetzlichen Grundlagen. Es gibt keine Bestimmungen darüber, die das Führen oder das Definieren eines Haushaltsvorstands vorschreiben. Diese Handhabung ist historisch gewachsen und in der Standard-Software so entsprechend programmiert. In der Vergangenheit wurde bei (Ehe-)Paaren in der Regel der Mann als Haushaltsvorsteher bezeichnet und die Frau sowie allfällige Kinder als Mitglieder des Haushaltes. Postsendungen, insbesondere Massensendungen, wurden in der Vergangenheit teilweise an die Haushaltsvorsteher adressiert, wodurch diese bei einigen Haushalten lediglich an den Mann gesendet wurden.

Bei Frauen, welche sich dadurch benachteiligt fühlten, möchte sich der Stadtrat entschuldigen. Betroffene Personen können sich jederzeit an die entsprechende Abteilung der Stadtverwaltung wenden, damit dies anschliessend im Einwohnerregister entsprechend angepasst werden kann.

Die Stadtverwaltung ist angehalten, Massensendungen nicht an alle „Haushaltsvorsteher“ zu senden, sondern analog zum Beispiel beim Versand der Wahlpropaganda bei stimmberechtigten Ehepaaren an Frau und Mann oder analog beim Versand der Entsorgungskarte ab 2021 unadressiert an sämtliche Haushalte.

Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.

Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne

Sie können die Anfrage hier herunterladen.