Am 13. März 2020 habe ich, zusammen mit Brigitt Kast eine schriftliche Anfrage zu diesem Thema eingereicht. Eine Frage war:

„Sind Stadtrat und die VertreterInnen der Primarschulpflege bereit, sich im PK-Stiftungsrat dafür einzusetzen, dass die Eintrittsschwelle unter die gesetzlichen 21’330 Franken (2019) gesenkt wird, damit sich mehr Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag versichern können?“

Der Stadtrat hat die schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet:

„Die Zuständigkeit für Entscheidungen betreffend den Betrieb der Pensionskasse liegt abschliessend beim Stiftungsrat. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass von Seiten der Politik kein Einfluss auf die Entscheidungen des Stiftungsrates genommen werden sollte, weshalb aus seiner Sicht die Korrektheit von politischen Vorstössen zu diesem Thema durch den Gemeinderat grundsätzlich zu hinterfragen ist. Der Stadtrat wird deshalb die in der schriftlichen Anfrage gestellten Fragen ohne Wertung zur freiwilligen Prüfung an den Stiftungsrat der Pensionskasse weiterleiten. Damit erübrigt sich auch eine detaillierte Stellungnahme des Stadtrates zu den einzelnen Fragen.“

Heute entscheiden wir im Gemeinderat darüber, ob die Eintrittsschwelle gesenkt werden soll oder nicht. Das ist seltsam: Der Stadtrat war vor zwei Jahren der Ansicht, dass wir in der Politik keinen Einfluss nehmen sollen und jetzt stimmen wir im Gemeinderat darüber ab? Ausserdem hat der Stadtrat als Arbeitgebervertreter 50 % der Stimmen im Stiftungsrat und kann Anträge stellen, hat also sehr wohl Einfluss.

Immer mehr Menschen möchten Teilzeit arbeiten. Das System muss angepasst werden, damit auch die Angestellten mit tieferem Lohn, eben ab 14‘340 Franken, in die Pensionskasse einzahlen können. Insbesondere auch für Frauen, die oft Teilzeit arbeiten wollen, ist dies wichtig.

Wie auch immer, vielleicht hat die „freiwillige Prüfung“ im Stiftungsrat ergeben, dass es an der Zeit ist, die Eintrittsschwelle zu senken. Der gesetzliche Grenzbetrag liegt schweizweit im Moment (noch bei 75 % der maximalen AHV-Rente, das entspricht) gut 21‘000 Franken. Die Pensionskasse Dübendorf möchte diesen Betrag senken auf derzeit gut 14‘000 Franken. So können Leute, die einen Jahreslohn von 14‘340 Franken oder mehr haben, ihr Geld bei der Pensionskasse einzahlen.

Die Fraktionen Grüne und SP begrüssen diesen Entscheid.

Wir haben aber noch einige offene Fragen dazu:

Was uns seltsam erscheint, ist die Formulierung „die Arbeitgebervertreter haben beschlossen.“ Zustimmen müsste aber der Stiftungsrat, die Arbeitgeber allein können das nicht. Hat der Stiftungsrat schon zugestimmt oder kommt das noch?

Der National- und Ständerat berät zurzeit eine Vorlage, die die Grenze auf 12’548 Franken senken will (Bundesratsvorschlag). Wenn es so weit kommt, müsste das Reglement der Pensionskasse Dübendorf wieder angepasst werden. Kann man machen. Oder man könnte auch gleich die tiefere Grenze nehmen.

Eine weitere Frage: Wenn die Eintrittsschwelle gesenkt wird, kann z.B. jetzt eine Frau, die 15’000 Franken im Jahr verdient, in die PK aufgenommen werden. Darüber bestimmen, welcher Lohn dann wirklich versichert wird, tut aber der Koordinationsabzug. Bleibt der bei 25’000 Franken wie im Vorsorgeplan der PK Dübendorf, dann wird der Frau trotzdem kein PK-Beitrag abgezogen/einbezahlt und sie kann gar nichts ansparen (15’000 minus 25’000 = Null). Im Bundesratsvorschlag wird der Koordinationsabzug deshalb auch gesenkt. Was ist in Dübendorf geplant?

Von Gesetzes wegen gibt es keine Untergrenze, das heisst, Dübendorf könnte auch eine tiefere Eintrittsschwelle wählen. Wir werden die Entwicklung auf jeden Fall weiterhin aufmerksam verfolgen.

Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne