Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, Stellung zur oben genannten Festlegung zu nehmen und begründete Änderungsanträge einzubringen.

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche. Wir begrüssen es, dass der Kanton Zürich den Gewässerraum der Glatt in Dübendorf (endlich) festlegt.

Antrag

Die Gewässerräume in Dübendorf erachten wir ausser für die Abschnitte Gla-13 und Gla-14 als korrekt festgelegt. Wir beantragen, den Gewässerraum bei diesen zwei Gebieten für die Revitalisierung und den Glattuferweg angemessen zu vergrössern.

Wir beantragen ausserdem, den Abschnitt Gla-13 als nicht dicht überbaut zu beurteilen.

Gewässerabschnitte Gla-13 & Gla-14 (Basler & Hofmann/Suter-Von Känel-Wild/maps.zh.ch)

Gewässerabschnitte Gla-13 & Gla-14 (Basler & Hofmann/Suter-Von Känel-Wild/maps.zh.ch)

Begründung

Anmerkung der Grünen für Besucher:innen unserer Website: Die nachfolgenden Ausführungen und die „Fragen“ beziehen sich auf die Beurteilungskriterien des AWEL. Die Eingabe der Grünen ist nur verständlich, wenn man die Beurteilungskriterien in diesem Dokument nachliest: Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet: Glatt / Anhang A09: Beurteilung dicht überbaut/ nicht dicht überbaut

Es fehlen an verschiedenen Stellen Hinweise auf den Fil Bleu. Die ganze Strecke der Glatt in Dübendorf gehört zum Fil Bleu. Und dazu gehört die Revitalisierung der Glatt und auch der 4 Meter breite Glattuferweg für Fussgänger*innen und Velofahrer*innen. Das sollte in den Herleitungen und Festlegungen berücksichtigt werden. Die Art und Weise der Umgestaltung der Teilstücke Glattpark und Zwicky sollte auf der ganzen Strecke der Glatt angewendet werden. Auch die Teilstücke Gla-13 und Gla-14 haben aus unserer Sicht ein grosses Revitalisierungspotential.

Die Beurteilung der Überbauung, insbesondere im Abschnitt Gla-13 zwischen Memphisbrücke und Bahnhofstrasse ist nicht korrekt.

Auf der linken Seite der Glatt hat es breite Grünstreifen, die Gebäude haben grosse Abstände zur Glatt. Nur ein Gebäude bei der Bahnhofbrücke ragt 7.5 Meter in den Gewässerraum.

Auf der rechten Seite hat es sechs Gebäude, die bis auf zwei Ausnahmen ausserhalb des projektierten Gewässerraumes stehen. Ein Einfamilienhaus ragt 3 Meter und ein mittelgrosses Haus ragt 6 Meter in den Gewässerraum. Insgesamt ist der Raum neben dem Gewässerraum zwischen Überlandstrasse und Bahnhofstrasse mit einer Kantenlänge von etwa 235 Metern nur auf 90 Metern überbaut. Da von dichter Überbauung zu sprechen ist absurd.

Die Beurteilung A09 auf Seite 2 ist sehr einseitig ausgefallen. Der Beantwortung der Fragen 1 – 3 können wir zustimmen. Die Frage 4 ist politisch umstritten. Eine wachsende Zahl von Dübendorfer*innen wünscht, dass das leider nicht mehr geschützte Ortsbild im Zentrum von Dübendorf nicht zerstört und dort deshalb auch keine weitere bauliche Verdichtung durchgeführt werden sollte.

Frage 5: Der Gewässerraum liegt zu mehr als 50% innerhalb der Kommunalen Freihaltezone F. Der Rest ist eine Wohnzone W3, die drei kleinen Grundstücke unten rechts, die in die Gewässerraum reichen gehören zu den Zonen Z2 und K1. Zu über 90% liegt der Gewässerraum also nicht in einer Zone von hoher Ausnützung.

Zonenplan Dübendorf, Ausschnitt Mettlen

Zonenplan Dübendorf, Ausschnitt Mettlen

Frage 6: Wie schon oben erwähnt, ist das Gebiet überhaupt nicht mit Bauten und Anlagen und überstellt.

Frage 7: Die Grundstücke in der Umgebung sind baulich nicht weitgehend ausgenützt. Es handelt sich in der Mehrzahl um ältere Gebäude aus den Jahren 1900 bis 1980 mit viel grünem Umschwung. Auf der linken Seite hat es hinter der Freihaltezone auch jüngere Gebäude.

Gebäudealter Mettlen Dübendorf (maps.zh.ch)

Gebäudealter Mettlen Dübendorf (maps.zh.ch)

Fragen 8 und 9: Entlang des Ufers sind bedeutende grosse Grünflächen vorzufinden.

Frage 10: Es grenzen keine Gebäude direkt ans Ufer. Die drei in den Gewässerraum reichenden Gebäude habe Abstände zum Ufer von 9, 10 und 12 Metern.

Damit kippt die Mehrheit der Antworten zugunsten Tendenz nicht dicht überbaut.

Diese Festlegung ist einerseits wichtig für die Nichtgewährung von Ausnahmebewilligungen. Und andererseits für die Qualifikation als geeigneter Abschnitt für eine Revitalisierung.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns sehr gerne kontaktieren.

Besten Dank für die Berücksichtigung unserer Anträge.

Freundliche Grüsse

Grüne Stadt Dübendorf