«Ambitionierte Pläne für den Dübendorfer Innovationspark», Ausgabe vom 5. April und «Das Dübendorfer Trinkwasser ist sicher», Ausgabe
vom 12. April.

Mit Interesse haben ich im letzten «Glattaler» die Ausführungen der Genossenschaft WVD gelesen. In der Tat wurde mir auch vom kantonalen Amt für Abwasser, Wasser, Energie und Luft (Awel) bestätigt, dass der Grundwasserschutzbereich Au einschliesslich der Trinkwasserfassung Eglishölzli geschützt bleiben soll. Dies steht jedoch in krassem Widerspruch zu den Darstellungen der geplanten Gebäude, wie etwa der Bericht über die ambitionierten Pläne für das vorgesehene Quartier zeigt.

Das aktuelle Projekt weicht von den Vorgaben des kantonalen Gestaltungsplans in wesentlichen Punkten ab. So wird durch die Versiegelung von heute 17 auf 30 Hektaren Land die Abführung von Regenwasser bei starken Regengüssen ein Problem. Im Gestaltungsplan sind deshalb gezielte Aufschüttungen vorgesehen, die ein Gefälle erzeugen, das eine Abführung des Regen- und auch des Abwassers gewährleisten würde. Diese Geländestruktur ist im heutigen Projektbeschrieb nicht ersichtlich. Zudem wurden in der von der WVD erwähnten Antwort des Regierungsrats die tiefen Pfählungen, die der Arealentwickler HRS bei den Bautypologien beschreibt, nicht dementiert, obwohl diese der Awel-Richtlinie «Bauvorhaben in Grundwasserleitern und Grundwasserschutzzonen» widersprechen. Aus solchen Gründen sind Ausnahmebewilligungen, die die Grundwasservorkommen beeinträchtigen, zu befürchten.

Als Mitverfasser der Petition «Dübendorfer Trinkwasser in Gefahr» ersuche ich den Stadtrat, die Erschliessungsverträge an die Bedingung zu koppeln, die Grundwasservorkommen zu schützen. Sollte der Grundwasserschutz durch den Innovationspark nicht beeinträchtigt werden, schadet die Petition niemandem. Sollten jedoch Ausnahmebewilligungen ausgestellt werden, würde die Petition das Anliegen vieler ausdrücken, die letzten nutzbaren Grundwasservorkommen von Dübendorf zu erhalten. Wie weit der geplante Innovationspark den Grundwasserschutz berücksichtigen wird, ist zur Zeit unbestimmt. Denn wie mich das Awel informiert hat, dient der soeben erschienene Schlussbericht über die Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse zur Projektierung künftiger Baugesuche. Bis zum Vorliegen objektiver Nachweise für ein grundwasserschonendes Bauen ist die Petition deshalb sinnvoll und wichtig.

Jürg Allemann, Dübendorf