Das folgende Votum halte ich im Namen der Grünen Fraktion und es betrifft die Anträge zum grossen Grenzabstand 53, 54, 55 und 56:
Der grosse Grenzabstand wurde in dieser BZO-Revision vom Stadtrat um jeweils zwei Meter reduziert. Das ist ein sinnvolles Zugeständnis an die nötige Verdichtung. Die genannten Anträge der Minderheit fordern aber jeweils Reduktionen um vier Meter. Das bedeutet in den Einfamilienhaus-Zonen W2 beinahe eine Halbierung des Abstandes von 10 auf nur noch 6 Meter.
Geschätztes Kollegium, das ist nicht mal mehr eigentümerfreundlich. Ja, ich darf dann als Häuslebauer für meine Bedürfnisse das Grundstück meines Nachbarn verschatten. Der Nachbar an der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze kann aber das Gleiche mit meinem Grundstück machen. Das gewährt keine zusätzliche Freiheit, sondern provoziert neue Nachbarschaftsstreitigkeiten. Bitte lehnen Sie das ab.
David Siems, Gemeinderat Grüne Dübendorf













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