Votum zu den Minderheitsanträgen 87 (komplette Streichung von preisgünstigem Wohnraum) und 88 (Ausweitung von preisgünstigem Wohnraum)
Ein Votum zu allen Anträgen und insbesondere zum Antrag das Ganze zu streichen…
Einfach mal als Spass an der Freude hier die Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage preisgünstiger Wohnraum

Art 49 b PBG ZH

  1. Führen Zonenänderungen, Sonderbauvorschriften oder Gestaltungspläne zu erhöhten Ausnützungsmöglichkeiten, kann für ganze Zonen, gebietsweise oder für einzelne Geschosse, die ganz oder teilweise für Wohnzwecke bestimmt sind, ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festgelegt werden.
  2. Die höchstzulässigen Mietzinse für preisgünstigen Wohnraum orientieren sich an den Investitionskosten, den laufenden Kosten, den Rückstellungen für Erneuerung, den Abschreibungen und einer angemessenen Rendite. Die Mietzinse sind dauerhaft zu sichern. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in der Verordnung.
  3. Die Gemeinden erlassen Bestimmungen zur angemessenen Belegung der Wohnräume.

Artikel 49b PBG Kanton Zürich, Volksabstimmung von 2014, vor 12 Jahren, angenommen mit wuchtigen 58.5% JA. Solche Ergebnisse erzielt man nicht, wenn nur „die Linken“ in Zürich und Wintertage abstimmen gehen. Da hat man den Kanton auf seiner Seite.

Das ist ganz klar: Bei Zonenänderungen, also Aufzonierungen, kann man den günstigen Wohnraumanteil einführen. Die geminderte Rendite ist abzugsfähig von der Mehrwertabgabe, das anerkennt jetzt auch Orlando Wyss, das ist schön. Wir machen Fortschritt – langsam, aber wir machen Fortschritt.

Die grosse Belastung der Eigentümer sehe ich immer noch nicht. Wie gesagt: Man kann den Renditeanteil, den man über 100 Jahre gerechnet erwirtschaften müsste, sofort über die reduzierte Mehrwertabgabe realisieren. Das ist sehr praktisch für die Eigentümerschaft.

Volkswillen… „Für eusi Lüüt“… Nicht alle Leute, die uns wählen, sind Multimillionäre. Nicht alle können teure Mietzinsen bezahlen. Das hier ist etwas, das niemandem schadet und allen nützt. Es macht überhaupt keinen Sinn, das herauszustreichen. Und Entschuldigung: Diesen Kampf habt ihr verloren. Den habt ihr 2014 verloren. Das ist jetzt so geltendes Recht und wir müssen das in irgendeiner Form umsetzen. Auch das ist Volkswillen: Wenn man die Abstimmung nicht gewinnt. Die Art und Weise, wie weit dass das geht, ist Verhandlungssache. Und das ist glaube ich schon alles, was ich dazu zu sagen habe.

David Siems, Gemeinderat Grüne Dübendorf