Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen bis Ende 2023 sämtliche Haltestellen des öffentlichen Verkehrsnetzes wie auch das dazugehörige Rollmaterial den Bedürfnissen von Fahrgästen mit alters- und behinderungs-bedingten Einschränkungen angepasst werden.

In der Anfrage Nr. 2021-128 erkundigten wir uns zuletzt nach dem Stand der Umsetzung in Dübendorf. Der Stadtrat informierte damals, dass von den 59 in die Zuständigkeit der Stadt fallenden Bushaltekanten (für Haltekanten auf Staatsstrassen ist der Kanton zuständig) 31 komplett umgerüstet wurden.

Für 6 Haltekanten lagen bereits genehmigte Projekte und Kredite vor und standen somit kurz vor dem Umbau. Deren 12 Haltekanten-Projekte wurden in die Fünfjahres-Planung aufgenommen.

12 Haltekanten galten nicht als „barrierefrei“, aber immerhin als „benutzbar“, weshalb sie als Teil von regulären Strassensanierungen angepasst werden sollten, wenn nötig auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist. Bei weiteren 9 Haltekanten war die Frage des Umbaus wegen Verhältnismässigkeits-Abklärungen und privaten Bauprojekten noch hängig.

Die Umsetzungsfrist ist am 1. Januar 2024 abgelaufen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

SP/Grüne: Wie viele Bushaltestellen fallen heute in die Zuständigkeit der Stadt?

Stadtrat: Die schriftliche Anfrage von Gemeinderätin Leandra Columberg (SP) und Gemeinderat Julian Croci (Grüne) wird wie folgt beantwortet:

Gemäss Bundesverfassung Art. 8 Abs. 4 sind Benachteiligungen für behinderte Menschen, welche sie an der Partizipation am alltäglichen Leben hindern, zu beseitigen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält in Art. 22 Abs. 1 fest, dass bestehende Bauten und Anlagen des öffentlichen Verkehrs bis 1. Januar 2024 behindertengerecht umgebaut werden müssen.

Mit Stadtratsbeschluss Nr. 17-206 vom 15. Juni 2017 wurde die Gossweiler Ingenieure AG mit dem Ausarbeiten eines Bushaltestellenkonzepts beauftragt. Neben einer Bestandsaufnahme aller Haltestellen der Stadt Dübendorf bildet das Konzept die Planungsgrundlage für die Ausführung von Massnahmen eines barrierefreien Ausbaus der Haltestellen. Der Stadtrat genehmigte das Konzept vom 17. Oktober 2017 mit Beschluss Nr.17-423 vom 7. Dezember 2017.

Grundlage für das Konzept bildete die Empfehlung zur Ausgestaltung von hindernisfreien Bushaltestellen vom 7. April 2014. Mit der aktualisierten Fassung vom 30. April 2018 (AN/ZVV) wurden neu hohe Haltekanten als baulicher Standard empfohlen. Die Erstfassung der Empfehlung sah als baulichen Standard für Bushaltestellen eine Haltekantenhöhe von 16 cm vor. Hohe Haltekanten (22 cm Kantenhöhe) wurden als Option aufgeführt. Bushaltestellen, die seit 2014 auf Basis der Erstauflage der vorliegenden Empfehlungen mit 16 cm hohen Haltekanten ausgestattet wurden, müssen gemäss aktueller Einschätzung bis Ende 2023 nicht nochmals umgebaut werden. Für die Haltestellen, die für gehbehinderte Personen als benutzbar gelten, sind in der Regel keine zusätzlichen Ausbauten bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist erforderlich.

Am 17. Mai 2021 hat Gemeinderat Oliver Kellner (Grüne) eine schriftliche Anfrage zum „Zwischenstand der barrierefreien Bushaltestellen“ eingereicht (GR Nr. 64/2021 ). Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 21-237 vom 10. Juni 2021 die Anfrage beantwortet.

Die Stadt Dübendorf ist aktuell zuständig für 60 der 95 Bushaltekanten, die sich auf Stadtgebiet befinden (siehe Übersicht Umbau der Bushaltestellen vom 1. März 2024).

SP/Grüne: Wie viele der städtischen Haltestellen wurden noch nicht umgebaut, obwohl sie nicht den Mindestanforderungen für die Benutzbarkeit durch gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer:innen entsprechen?

Stadtrat: Es wurden bisher 40 Haltestellen komplett barrierefrei umgebaut (siehe Übersicht Umbau der Bushaltestellen vom 1. März 2024).

Acht Haltestellenkanten entsprechen den Mindestanforderungen für die Benutzbarkeit für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrende. Für die Haltestellen, die für gehbehinderte Personen als benutzbar gelten, sind in der Regel keine zusätzlichen Ausbauten bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist erforderlich. Im Rahmen der üblichen Sanierung kann der Ausbau gemäss dem baulichen Standard auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist erfolgen.

Für acht Haltekanten bestehen Strassenbauprojekte. Der barrierefreie Ausbau erfolgt im Rahmen der geplanten Strassensanierungen.

Für vier Haltekanten ergab die Verhältnismässigkeitsüberprüfung keine Veränderung der bestehenden Situation.

SP/Grüne: Aus welchen Gründen wurden diese städtischen Haltestellen trotz Ablauf der Umsetzungsfrist noch nicht umgebaut und zu welchem Zeitpunkt wird der Umbau der entsprechenden Haltestellen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Stadtrat:

  • Die acht Haltekanten, welche im Rahmen von geplanten Strassensanierungen barrierefrei ausgebaut werden, sind:
    • Usterstrasse ( drei Haltekanten, Nr. 2, 15, 38, Haltestellen Bauhof, Glärnischstrasse und Stadthaus), Bauausführung im Jahr 2024 und Jahr 2026 geplant
    • Gfenn Platzgestaltung ( eine Haltekante, Nr. 14, Haltestelle Gfenn), Bauausführung im Jahr 2025 geplant
    • Wilstrasse (eine Haltekante, Nr. 44, Haltestelle Zelglistrasse), Bauausführung im Jahr 2025 geplant
    • Überlandstrasse ( eine Haltekante, Nr. 19, Haltestelle Heidenrietstrasse ), Bauausführung ab Jahr 2026 geplant (Kanton)
    • Wallisellenstrasse (zwei Haltekanten, Nr. 42, 43, Haltestelle Unterdorf), Bauausführung voraussichtlich im Jahr 2026/2027, Studie vorhanden
  • Die vier Haltekanten, für welche die Verhältnismässigkeitsüberprüfung keine Veränderung der bestehenden Situation ergab, sind:
    •  Haltestelle Branzenäsch, Richtung Haltestelle Sonnenberg (Kante Nr. 6)
    • Haltestelle Claridenstrasse, Richtung Haltestelle Bettlistrasse (Kante Nr. 9)
    • Haltestelle Ringstrasse, Richtung Haltestelle Meiershofstrasse (Kante Nr. 33)
    • Haltestelle Sunnhalde, Richtung Haltestelle Raubbühl (Kante Nr. 40)

Im Rahmen einer Interessenabwägung wurden die Möglichkeiten für die vier Haltekanten eingehend analysiert und beurteilt. Die negativen Auswirkungen eines barrierefreien Ausbaus (kein Gehweg vorhanden, technisch nicht möglich, bestehende Parkplätze, bestehende Zufahrten, bestehende Zugänge, zu grosse Gefälle, Eingriff mit Landerwerb, Rekursrisiko, privater Widerstand, Kosten, Verkehrssicherheitsprobleme etc.) wurden als nicht zweck- und verhältnismässig bewertet.

Gemäss Gesetz kann auf die Beseitigung einer Benachteiligung verzichtet werden, sofern der zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis steht zu anderen Interessen (a. zum wirtschaftlichen Aufwand, b. zu Interessen des Umweltschutzes sowie des Naturund Heimatschutzes, c. zu Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit; Art. 11 Abs. 1 BehiG). Falls auf die Beseitigung einer Benachteiligung verzichtet wird, besteht die Pflicht zu einer Ersatzlösung (Art. 12 Abs. 3 BehiG). Als Ersatzlösungen gelten die Nutzung der nächsten konformen Haltestelle (nächste Haltestelle oder auf der gegenüberliegenden Strassenseite liegende Haltestelle), die Inanspruchnahme der Hilfestellung durch Buschauffeurinnen resp. Buschauffeure beim Ein-/Aussteigen z.B. durch Herunterklappen der im Bus integrierten Rampe sowie die Nutzung des Ersatzfahrdienstes des Kantons.

In diesem Sinne beurteilt der Stadtrat, aufgrund des dichten Haltestellennetzes, den Verzicht auf den Ausbau der vier Haltekanten als verhältnismässig. Andernfalls müssten die Haltestellen aufgehoben werden.

SP/Grüne: Wie viele der kantonalen Haltestellen wurden barrierefrei umgebaut? Wie viele der kantonalen Haltestellen wurden noch nicht umgebaut, obwohl sie nicht den Mindestanforderungen für die Benutzbarkeit durch gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer:innen entsprechen?

Stadtrat: Für die Auskünfte bezüglich der „kantonalen Haltestellen“ verweisen wir an die zuständige Stelle des Kantons Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektentwicklung, Herr Thomas Kreyenbühl, Tel. 043 257 41 22, thomas.kreyenbuehl@bd.zh.ch.

Das Konzept wird dieser Anfrage beilgelegt. Zusätzlich wurde in der Übersicht Umbau der Bushaltestellen der aktuelle Stand nachgeführt (Spalten „Barrierefrei / Benutzbar / Bemerkung“, siehe Übersicht Umbau der Bushaltestellen vom 1. März 2024).

Tiefbauamt Kanton Zürich: In Dübendorf gibt es auf den Kantonsstrassen insgesamt 35 Bushaltekanten:

  • 31 Bushaltekanten erfüllen die Anforderungen an die Barrierenfreiheit.
  • 4 Bushaltekanten erfüllen die Anforderungen an die Barrierenfreiheit gemäss dem Dokument Hindernisfreie Bushaltestellen nicht:  Empfehlung hindernisfreie Bushaltestellen AFV ZVV 2018
    • Haltekante Gockhausen, Dorf in Richtung Stettbach
    • Haltestelle Dübendorf, Hoffnung in Richtung Stettbach
    • Haltestelle Sportanlage Herrenschürli Richtung Dübendorf/Wangen
    • Haltestelle Dübendorf, Memphis Richtung Stettbach

Die Haltekanten Gockhausen, Dorf und Memphis wurden beim Sanierungsbedarf mit Priorität 1 beurteilt.

  • Bei der Haltekante Hoffnung wird geprüft, ob diese mit verhältnismässigem Aufwand saniert werden kann.
  • Die Haltekante Gockhausen, Dorf kann aus geometrischen Gründen nicht mit verhältnismässigem Aufwand saniert werden.

Die Haltekanten Herrenschürli und Memphis wurden beim Sanierungsbedarf mit Priorität 2 beurteilt, da die Nachfrage tief ist.

  • Die Haltekante Memphis wird mit dem Instandsetzungsprojekt auf der Überlandstrasse barrierenfrei umgebaut (voraussichtlich 2026)
  • Die Haltekante Herrenschürli kann nicht mit verhältnismässigem Aufwand saniert werden (Gewässerraum Sagentobelbach)

Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.

Leandra Columberg, Gemeinderätin SP & Julian Croci, Gemeinderat Grüne