Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stützt den Entscheid der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach, welche die Initiative „Wasserfurren sinnvoll nutzen“ für ungültig erklärte. Die Initianten bedauern diesen Entscheid, der das Initiativrecht mit formaljuristischen Argumenten beschneidet.Die Sekundarschulpflege hat zwar in juristischer Hinsicht Recht bekommen. Aus politischer Sicht bleibt ihr Verhalten jedoch fragwürdig.

Die Sekundarschulpflege erklärte die Initiative „Wasserfurren sinnvoll nutzen“ für ungültig. Die Initianten sind der Ansicht, dass das Initiativrecht ein Grundrecht darstellt, welches nur in krassen Fällen eingeschränkt werden darf, und hatten den Eindruck, dass die Sekundarschulpflege eine ihr unliebsame Initiative auf dem juristischen Weg beseitigen wollte, anstatt sich der Diskussion zu stellen. Sie akzeptierten die Ungültigerklärung daher nicht. Inzwischen liegt der Entscheid des Verwaltungsgerichts vor, welcher der Sekundarschulpflege recht gibt.

Aus Sicht der Initianten ist dieser Entscheid bedauerlich: Er beschneidet das Initiativrecht mit formaljuristischen Argumenten. Faktisch hat das Stimmvolk zwar das Sagen – es kann jeden von der Sekundarschulpflege vorgeschlagenen Verkauf ablehnen, bis ein genehmer Käufer präsentiert wird. Gemäss Verwaltungsgericht kann es jedoch keine Abstimmung darüber verlangen, welche Kriterien ein solcher Käufer erfüllen muss.

Seit der Ablehnung des geplanten Verkaufs am 9. Februar 2014 sind nun bald zwei Jahre vergangen – 2 Jahre, in denen das Land keinen Ertrag abwarf. Die Sekundarschulpflege hat zudem einen teuren Anwalt engagiert, um den Rekurs der Initianten zu bekämpfen – auf Kosten der Bevölkerung. Sie hätte sich auch einfach der Diskussion stellen und die Bevölkerung von ihrer Ansicht überzeugen können. Die Sekundarschulpflege hat zwar in juristischer Hinsicht Recht bekommen. Aus politischer Sicht bleibt ihr Verhalten jedoch fragwürdig.

Zur Vorgeschichte: Am 9. Februar 2014 lehnte die Sekundarschulgemeinde an der Urne einen Verkauf des Grundstücks „Wasserfurren“ an einen privaten Investor ab. Der Argumentation im Abstimmungskampf liess sich klar entnehmen, dass die Bevölkerung eine nachhaltige Nutzung wünscht, anstatt das wertvolle Grundstück für einen kurzfristigen Gewinn zu verscherbeln. Zudem steht für die Bevölkerung an diesem Standort bezahlbarer Wohnraum gegenüber teuren Luxuswohnungen im Vordergrund. Da die Sekundarschulpflege nach verlorener Abstimmung den Eindruck erweckte, in nächster Zeit keine Anstrengungen hinsichtlich einer Nutzung des Grundstücks vornehmen zu wollen, lancierten Initiantinnen und Initianten der glp/GEU, SP und Grünen die Initiative „Wasserfurren sinnvoll nutzen“, die verlangt hätte, dass das Grundstück Wasserfurren so genutzt wird, dass ein gemeinnütziger Wohnbauträger dort Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete erstellen kann. Für die Initianten stand vor allem eine Abgabe im Baurecht im Vordergrund, welche der Sekundarschulgemeinde langfristig Erträge gesichert hätte.

Dübendorf, 15. Dezember 2015

GEU/glp, SP, Grüne Dübendorf